Sachverständiger Höchenschwand

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  René Scheffel Höchenschwand

René Scheffel

Bausachverständiger und Baugutachter

Strittberg 75
79862 Höchenschwand
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Zimmermeister
  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Baugutachter SwissBexa
  • Sachkundigen Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
  • Energieberater für Baudenkmal
  • Energieberater Wohngebäude
  • Energieberater Nichtwohngebäude

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Höchenschwand steht Ihnen Herr René Scheffel als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr René Scheffel kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Höchenschwand, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Höchenschwand kommen bzw. sich nicht in Höchenschwand auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Höchenschwand - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Höchenschwand liegt im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg und zählt etwa 2.500 Einwohner. Der anerkannte Luftkurort ist bekannt für seine ruhige Lage auf rund 1.000 Metern Höhe und bietet atemberaubende Ausblicke bis zu den Alpen.

Infrastruktur und Freizeit
Trotz seiner überschaubaren Größe bietet Höchenschwand eine gute Grundversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Kindergarten und medizinischer Betreuung. Die Region lädt zu ausgiebigen Wanderungen, Radtouren und Wintersportaktivitäten ein. Thermalbäder und zahlreiche Freizeitangebote im Hochschwarzwald ergänzen das Freizeitangebot.

Immobilienmarkt in Höchenschwand
Der Markt ist geprägt von gepflegten Einfamilienhäusern, Ferienimmobilien und Wohnungen. Kaufpreise bewegen sich zwischen 3.000 – 4.000 €/m², bei Ferienimmobilien kann es höher sein. Die Mietpreise liegen im Schnitt bei etwa 8 – 10 €/m². Die hohe Lebensqualität und die landschaftliche Lage ziehen sowohl Ruhesuchende als auch Kapitalanleger an.

Ihre Bausachverständigen in Höchenschwand
Ob Immobilienbewertung, Bauschadensanalyse oder Kaufberatung – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Kenntnis der regionalen Besonderheiten.

Warum Bauexperts Höchenschwand?

  • Regionale Expertise im Hochschwarzwald
  • Präzise und verständliche Gutachten
  • Persönliche Beratung bei Kauf, Neubau und Sanierung

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